Nutzungsbedingungen des Dienstes Mivare Works
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§ 1. Diensteanbieter und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
Diensteanbieter ist MIVARE GROUP PROSTA SPÓŁKA AKCYJNA mit Sitz in Krasnobród, KRS 0001268091, NIP 9223092251, REGON 545767254, handelnd unter der Marke Mivare Works, nachfolgend „Mivare“. Die Gesellschaft ist im Unternehmerregister eingetragen, das vom Sąd Rejonowy Lublin-Wschód w Lublinie z siedzibą w Świdniku, VI Wydział Gospodarczy KRS geführt wird; das Grundkapital (Aktienkapital) beträgt 1.000 PLN. Anschrift für schriftliche Korrespondenz: die im polnischen Landesgerichtsregister (KRS) offengelegte Anschrift des Sitzes. Die Marke Mivare Works ist keine eigenständige Vertragspartei.
Die Nutzungsbedingungen regeln die Grundsätze der elektronischen Erbringung des Dienstes Mivare Works, einschließlich der Bedingungen für den Abschluss und die Beendigung des Vertrags, der Rechte und Pflichten der Parteien sowie der Grundsätze der Haftung. Die Nutzungsbedingungen sind Geschäftsbedingungen im Sinne von Art. 8 des polnischen Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die elektronische Erbringung von Dienstleistungen.
Kontakt in Angelegenheiten des Dienstes, der Abrechnung und von Beschwerden: support@mivareworks.com. Kontakt in Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten: hello@mivaregroup.com.
§ 2. Definitionen
- Anwendung — die Software Mivare Works, die über einen Webbrowser im Modell einer Dienstleistung (SaaS) bereitgestellt wird und der Verwaltung einer Kfz-Werkstatt dient.
- Kunde — Unternehmer, der eine Werkstatt oder einen Fahrzeugservice betreibt, ein Werkstattkonto registriert und den Vertrag geschlossen hat.
- Nutzer — natürliche Person, der der Kunde Zugang zum Werkstattkonto gewährt hat (Inhaber, Mitarbeiter, Mitwirkender).
- Kontoadministrator — Nutzer mit Berechtigungen zur Verwaltung des Werkstattkontos, der Nutzer und des Abonnements.
- Werkstattkonto — abgegrenzter Bereich des Kunden in der Anwendung, der seine Daten, Nutzer und Einstellungen umfasst.
- Standort — in der Anwendung registrierte Betriebsstätte des Kunden; sie bildet die Abrechnungseinheit des Abonnements.
- Kundendaten — alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden, von Nutzern oder von Kunden des Kunden, die öffentliche Funktionen der Anwendung nutzen, in die Anwendung eingegeben werden.
- Testzeitraum — kostenloser Zeitraum der Nutzung der Anwendung nach der Registrierung.
- Abonnement — entgeltliche Nutzung der Anwendung nach dem Testzeitraum nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen.
- Vertrag — der zwischen Mivare und dem Kunden nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und der in § 3 genannten Dokumente geschlossene Vertrag über die Erbringung des Dienstes Mivare Works.
§ 3. Vertragsdokumente
Den Vertrag bilden zusammen die folgenden Dokumente, die unter dauerhaften Adressen in der Dokumentenbibliothek von Mivare Group als Webseite und als PDF-Datei verfügbar sind:
- Nutzungsbedingungen des Dienstes Mivare Works (MWK-LEG-001): https://mivaregroup.com/de/legal/works/terms/
- Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten Mivare Works (MWK-LEG-003): https://mivaregroup.com/de/legal/works/dpa/
- Zahlungsbedingungen Mivare Works (MWK-LEG-004): https://mivaregroup.com/de/legal/works/payment-terms/
- Service-Level Mivare Works, SLA (MWK-LEG-005): https://mivaregroup.com/de/legal/works/sla/
Die Grundsätze der Verarbeitung von Daten, für die Mivare Verantwortlicher ist, beschreibt die Datenschutzerklärung Mivare Works (MWK-LEG-002): https://mivaregroup.com/de/legal/works/privacy/
Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: ein individuell schriftlich oder in elektronischer Form vereinbarter Vertrag; in Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten — der Auftragsverarbeitungsvertrag; in Zahlungsangelegenheiten — die Zahlungsbedingungen; in Angelegenheiten des Service-Levels — das SLA; im Übrigen — die Nutzungsbedingungen.
§ 4. Art des Dienstes
Die Anwendung dient der Organisation der Arbeit der Werkstatt: Bearbeitung von Aufträgen und Kostenvoranschlägen, Kunden und Fahrzeugen, Lager und Lieferanten, Arbeitsplanung, Arbeitsplätzen und Werkzeugen, Kommunikation mit den Kunden der Werkstatt sowie Managementberichten. Der aktuelle Funktionsumfang ist in der Anwendung ersichtlich.
Die Anwendung ist ein Managementwerkzeug. Sie ist weder ein Buchhaltungssystem noch ein Rechnungsstellungssystem noch eine Fiskalkasse: Sie stellt keine Rechnungen oder Belege mit steuerlicher Wirkung aus, übermittelt keine Dokumente an das polnische Nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) oder an andere Verwaltungssysteme und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Bücher, Aufzeichnungen oder Unterlagen. Die steuerlichen, buchhalterischen und Aufzeichnungspflichten des Kunden verbleiben bei ihm.
Von der Anwendung erzeugte Dokumente (z. B. Aufträge, Kostenvoranschläge, Protokolle, Aufstellungen) haben informativen und organisatorischen Charakter. Der Kunde ist für ihren Inhalt und die Art ihrer Verwendung verantwortlich.
Die Anwendung ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Den Dienst nutzen ausschließlich Unternehmer, und die Person, die das Werkstattkonto registriert, erklärt, dass sie im Namen und für Rechnung eines Unternehmers handelt und hierzu bevollmächtigt ist. Gewähren zwingende Rechtsvorschriften einem Kunden, der eine natürliche Person ist, Verbraucherrechte, haben diese Vorschriften Vorrang vor den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen.
§ 5. Technische Anforderungen
Für die Nutzung der Anwendung sind erforderlich: ein Gerät mit Internetzugang, eine aktuelle Version des Browsers Chrome, Edge, Firefox oder Safari mit aktivierter Unterstützung von JavaScript und Cookies sowie eine aktive E-Mail-Adresse.
Mivare weist darauf hin, dass die Nutzung elektronisch erbrachter Dienste mit den typischen Gefahren des Internets verbunden ist, insbesondere mit Schadsoftware, Versuchen, Anmeldedaten zu erschleichen (Phishing), und der Übernahme des Kontos. Mivare fordert niemals per E-Mail oder telefonisch zur Angabe eines Passworts auf.
§ 6. Vertragsschluss und Testzeitraum
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung des Werkstattkontos zustande, einschließlich der Annahme der Nutzungsbedingungen und der Zahlungsbedingungen. Die Annahme der Nutzungsbedingungen umfasst den Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags und die Annahme des SLA. Die Anwendung speichert die Version der angenommenen Dokumente, das Datum und die IP-Adresse der Annahme.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach der Registrierung nutzt der Kunde einen Testzeitraum von 30 Tagen, ohne Angabe von Zahlungskartendaten. Im Testzeitraum ist die Anwendung im vollen Umfang verfügbar.
Nach Ablauf des Testzeitraums erfordert die weitere Nutzung der Anwendung die Aktivierung eines Abonnements. Aktiviert der Kunde kein Abonnement, wird der Zugang zur Anwendung gesperrt, und der Vertrag erlischt 30 Tage nach Ablauf des Testzeitraums; bis dahin kann der Kunde ein Abonnement aktivieren und die Arbeit mit seinen Daten fortsetzen.
§ 7. Konten und Nutzer
Der Kontoadministrator gewährt, ändert und entzieht den Nutzern den Zugang und legt ihre Berechtigungen fest. Der Kunde haftet für Handlungen und Unterlassungen der Nutzer wie für eigene.
Die Anmeldedaten sind vertraulich und einer einzigen Person zugeordnet. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzer ihre Konten nicht anderen Personen zugänglich machen, starke Passwörter verwenden und den Verdacht eines unbefugten Zugriffs unverzüglich an support@mivareworks.com melden.
Die Anwendung ermöglicht die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und deren verpflichtende Anwendung für alle Nutzer des Werkstattkontos. Mivare empfiehlt die Nutzung dieser Funktion.
§ 8. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Anwendung im Einklang mit dem Recht, den Nutzungsbedingungen und den guten Sitten zu nutzen, und insbesondere:
- ausschließlich Daten einzugeben, für deren Verarbeitung er eine Rechtsgrundlage hat, sowie gegenüber seinen Kunden, Mitarbeitern und anderen Personen die Informationspflichten zu erfüllen, die sich aus den Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten ergeben;
- die Einwilligungen einzuholen und zu dokumentieren, die für den Versand von Werbeinformationen und anderen Nachrichten über die Anwendung erforderlich sind;
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen in die Anwendung einzugeben, sofern die Parteien dies nicht gesondert vereinbaren;
- keine rechtswidrigen Inhalte und keine Schadsoftware bereitzustellen;
- ohne Zustimmung von Mivare keine Versuche zu unternehmen, Schutzmaßnahmen zu umgehen oder Zugang zu Daten anderer Kunden zu erlangen, und keine Last- oder Penetrationstests durchzuführen;
- die Anwendung nicht zu dekompilieren, zu kopieren oder nachzubilden, ausgenommen in den durch zwingende Rechtsvorschriften zugelassenen Fällen;
- die Anwendung nicht weiterzuverkaufen und Dritten außer den Nutzern des Kunden nicht zugänglich zu machen.
Eine in gutem Glauben entdeckte Sicherheitslücke meldet der Kunde an support@mivareworks.com, ohne sie auszunutzen und ohne sie vor ihrer Behebung offenzulegen.
§ 9. Pflichten von Mivare
Mivare erbringt den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt, auf dem im SLA festgelegten Niveau, und wendet die im Auftragsverarbeitungsvertrag beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen an.
Mivare entwickelt die Anwendung weiter und kann ihre Funktionen, ihr Erscheinungsbild und ihre Funktionsweise ändern. Eine Änderung, die die vom Abonnement erfassten Grundfunktionen wesentlich einschränkt, wird mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt; der Kunde kann den Vertrag in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung kündigen und erhält eine Erstattung des Entgelts für den nicht genutzten, im Voraus bezahlten Zeitraum.
Mivare leistet Unterstützung bei der Nutzung der Anwendung auf elektronischem Wege über support@mivareworks.com nach Maßgabe des SLA.
§ 10. Kundendaten
Die Kundendaten gehören dem Kunden. Mivare verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes, auf Grundlage und in den Grenzen des Auftragsverarbeitungsvertrags, und verwendet sie nicht für eigene Zwecke.
Der Kunde kann jederzeit eine Kopie der Kundendaten mithilfe der Exportfunktion in den Einstellungen der Anwendung herunterladen (ZIP-Archiv mit CSV-Dateien und angehängten Dateien).
Nach Kündigung oder Erlöschen des Vertrags werden die Kundendaten 30 Tage lang gespeichert; in dieser Zeit kann der Kunde den Dienst wieder aufnehmen oder den Export der Daten verlangen. Anschließend werden die Kundendaten gelöscht, spätestens 60 Tage nach dem Tag der Kündigung oder des Erlöschens des Vertrags, und ihre Kopien verschwinden aus den Datensicherungen im Rotationszyklus, der im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben ist. Auf Verlangen des Kontoadministrators, das von der seinem Konto zugeordneten E-Mail-Adresse übermittelt wird, erfolgt die Löschung innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung des Verlangens.
Mivare speichert länger ausschließlich Daten, für die Mivare Verantwortlicher ist und deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere Abrechnungsunterlagen, nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
§ 11. Öffentliche Funktionen der Anwendung
Die Anwendung kann den Kunden des Kunden Funktionen ohne Anmeldung zur Verfügung stellen, insbesondere Terminbuchung, Annahme eines Kostenvoranschlags oder einer Änderung des Arbeitsumfangs, Abfrage des Auftragsstatus und Abbestellung von Marketingnachrichten. Der Kunde entscheidet über ihre Aktivierung und ist für ihre Verwendung gegenüber seinen Kunden verantwortlich.
Die von den Kunden des Kunden in diesen Funktionen übermittelten Daten sind Kundendaten. Verantwortlicher für diese Daten ist der Kunde, und Mivare verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter.
§ 12. Rechte des geistigen Eigentums
Die Anwendung, ihr Code, ihre grafische Gestaltung, ihre Dokumentation und ihre Kennzeichen sind rechtlich geschützt und gehören Mivare oder deren Lizenzgebern. Für die Dauer des Vertrags gewährt Mivare dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Anwendung durch die Nutzer in dem für die Geschäftstätigkeit des Kunden erforderlichen Umfang, ohne das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen.
Vom Kunden übermittelte Vorschläge und Anmerkungen zur Weiterentwicklung der Anwendung kann Mivare ohne Vergütungspflicht verwenden, sofern sie keine Kundendaten enthalten.
§ 13. Sperrung des Zugangs
Mivare kann den Zugang zum Werkstattkonto ganz oder teilweise sperren:
- bei ausbleibender Zahlung, nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen;
- wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit der Anwendung, der Daten oder anderer Kunden erforderlich ist;
- bei einem groben Verstoß des Kunden oder eines Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen, nach erfolgloser Aufforderung zur Unterlassung der Verstöße, sofern die Art des Verstoßes nicht ein sofortiges Handeln erfordert.
Die Sperrung führt nicht zur Löschung der Kundendaten. Mivare informiert den Kunden über den Grund der Sperrung und stellt den Zugang unverzüglich nach Wegfall des Grundes wieder her.
§ 14. Beendigung des Vertrags
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen — in den Einstellungen der Anwendung (eine Funktion für den Kontoadministrator) oder durch eine Nachricht von der E-Mail-Adresse des Kontoadministrators an support@mivareworks.com. Die Kündigung wird zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam; die Grundsätze der Abrechnung regeln die Zahlungsbedingungen.
Mivare kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen aus wichtigen Gründen kündigen, insbesondere wegen Einstellung des Dienstes, Änderung von Rechtsvorschriften oder Anforderungen von Anbietern, die die Erbringung des Dienstes zu den bisherigen Bedingungen unmöglich machen. In diesem Fall erstattet Mivare das Entgelt für den nicht genutzten, im Voraus bezahlten Zeitraum.
Mivare kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde grob gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung beseitigt hat oder wenn der Zugang wegen ausbleibender Zahlung länger als 60 Tage gesperrt bleibt.
Der Kunde kann den Vertrag in den im SLA und im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Fällen mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 15. Haftung
Mivare haftet gegenüber dem Kunden für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nach den allgemeinen Grundsätzen, mit den nachstehend genannten Beschränkungen, die die Parteien als Unternehmer vereinbaren.
Mivare haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden, einschließlich des Verlusts von Gewinnen, Umsätzen oder Kunden.
Die Gesamthaftung von Mivare aus dem Vertrag ist auf den Betrag der Entgelte beschränkt, die der Kunde für den Dienst in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat. Für im Testzeitraum entstandene Schäden haftet Mivare bis zu einem Betrag von 500 PLN.
Mivare haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Inhalt und der Richtigkeit der vom Kunden, von Nutzern oder von Kunden des Kunden eingegebenen Daten, aus Handlungen von Personen, denen der Kunde Anmeldedaten zugänglich gemacht hat, aus Ausfällen von Geräten und Verbindungen auf Seiten des Kunden, aus Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Berichten und Berechnungen der Anwendung getroffen hat, oder aus höherer Gewalt ergeben.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für eine sonstige Haftung, die nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Haftpflichtversicherung.
§ 16. Beschwerden
Beschwerden über den Dienst richtet der Kunde an support@mivareworks.com unter Angabe des Werkstattkontos, einer Beschreibung des Problems und der erwarteten Art der Erledigung.
Mivare bearbeitet die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang und sendet die Antwort an die E-Mail-Adresse, von der die Beschwerde gesendet wurde. Meldungen von Störungen und Fehlern werden zusätzlich nach Maßgabe des SLA bearbeitet.
§ 17. Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Dokumente
Mivare kann die Nutzungsbedingungen und die in § 3 genannten Dokumente aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere wegen einer Änderung von Rechtsvorschriften, einer Änderung des Umfangs oder der Art der Erbringung des Dienstes, eines Wechsels von Anbietern, der Notwendigkeit einer Verbesserung der Sicherheit oder der Beseitigung von Unklarheiten.
Über die Änderung informiert Mivare den Kontoadministrator per E-Mail und in der Anwendung mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten; eine durch Rechtsvorschriften oder eine behördliche Entscheidung vorgeschriebene Änderung kann innerhalb der von diesen vorgeschriebenen Frist in Kraft treten. Jede Fassung eines Dokuments trägt eine Versionsnummer und ein Gültigkeitsdatum; frühere Fassungen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Ein Kunde, der eine Änderung nicht annimmt, kann den Vertrag mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die weitere Nutzung der Anwendung nach diesem Tag gilt als Annahme der Änderung.
§ 18. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt polnischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Streitigkeiten entscheidet das für den Sitz von Mivare zuständige Gericht, sofern zwingende Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
Die Nutzungsbedingungen werden in polnischer, englischer, deutscher, französischer, spanischer, italienischer und portugiesischer Sprache bereitgestellt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die polnische Fassung maßgeblich.
Die Parteien kommunizieren auf elektronischem Wege. Erklärungen von Mivare werden an die E-Mail-Adresse des Kontoadministrators gerichtet, Erklärungen des Kunden an support@mivareworks.com.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer solchen Bestimmung tritt die rechtlich zulässige Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Die Nutzungsbedingungen gelten ab dem 24. September 2026.
MIVARE GROUP